Der Lehrkräfterat stellt ein wichtiges Gremium der Schulmitwirkung dar und ist das Bindeglied zwischen dem Kollegium und der Schulleitung. Die Aufgaben des Rates umfassen formal unter anderem:
- Vertretung der Lehrkräfte:Der Rat vertritt die Interessen und Anliegen der Lehrkräfte gegenüber der Schulleitung und anderen Gremien.
- Beratung und Unterstützung:Der Lehrkräfterat bietet Beratung und Unterstützung bei pädagogischen und organisatorischen Fragen.
- Mitwirkung an Schulentwicklungsprozessen:Der Rat beteiligt sich aktiv an der Planung und Umsetzung von Schulentwicklungsprozessen und Projekten.
Die Rechte und Pflichten des Lehrkräfterates werden in mehreren Paragrafen des Schulgesetzes geregelt. Der Lehrkräfterat hat u. a. das Recht Vorschläge zu Sachverhalten an die Schulleitung weiterzugeben, wie beispielweise zu den Grundsätzen der Verteilung von Anrechnungsstunden. Die Schulleitung ist dem Rat gegenüber verpflichtet, diesen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören, wenn es um Angelegenheiten der Lehrkräfte geht. Der § 62 Abs. 4 SchulG. beschreibt das Auskunfts- und Beschwerderecht sowie den Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort des Rates gegenüber der Schulleitung.
Die Mitglieder des Lehrkräfterates werden nach § 69 SchulG. durch eine geheime und unmittelbare Wahl von der Lehrkräftekonferenz für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Dem Rat gehören mindestens drei aber höchstens fünf Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeitende gemäß §58 SchulG. an. Der Lehrkräfterat am BKB besteht aus fünf ordentlich gewählten Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Die Mitglieder sind innerhalb des Rates gleichwertig stimmberechtigt und können beispielsweise die Rollen Vorsitz oder Abgesandte/-r zur Steuergruppe einnehmen. Die Mitglieder des Lehrkräfterates sind nach § 62 Abs. 5 SchulG. in der Ausübung ihres Mandats nicht an Weisungen und Aufträge gebunden. Die Ersatzmitglieder rücken bei Mandatsniederlegung eines Mitglieds nach.
Über seine Tätigkeit hat der Rat die Lehrkräftekonferenz einmal im Schuljahr zu berichten (§69 Abs. 5 SchulG.). Der Lehrkräfterat des BKB informiert das Kollegium über die Tätigkeiten jeweils nach den regelmäßigen Sitzungen mit der Schulleitung.
Über diese formalen Aufgaben hinaus setzen wir uns für eine starke und engagierte Schulgemeinschaft ein, in der sich alle Mitglieder wohlfühlen und entfalten können. Unser selbsterklärtes Ziel ist die Förderung des Schulklimas durch Dialog innerhalb des Kollegiums und mit der Schulleitung. Das bedeutet, dass wir den Herausforderungen, die an uns als Gemeinschaft gestellt werden, durch eine positive Grundhaltung und mittels der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten begegnen wollen. Wir möchten dazu beitragen, ein harmonisches und produktives Schulklima zu schaffen, indem ein transparenter und ergebnisoffener Dialog mit allen gefordert und gefördert wird.
Durch Kommunikation mit den Lehrer*innen versuchen wir die Stimmung, vorherrschende Ängste und Herausforderungen des Kollegiums aufzunehmen und entsprechend zu vermitteln bzw. zu beraten. Gespräche, die wir in diesen Zusammenhängen führen, werden stets vertraulich behandelt (gesetzliche Verschwiegenheitspflicht).
Der aktuelle Lehrkräfterat ist bis zum Schuljahr 2025/2026 gewählt und umfasst folgende Mitglieder: