Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sind in Apotheken, in Krankenhausapotheken, in der pharmazeutischen Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, bei Krankenkassen sowie in Apothekerkammern und -verbänden tätig.

Die wesentlichen Aufgaben der PKA liegen in der verantwortlichen Beschaffung und Lagerung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren, der Organisation der Warenwirtschaft und einer aktiven Gestaltung des Marketings.

Sie üben diese Tätigkeiten auf der Grundlage fundierter Warenkenntnisse aus und stellen sich dem Spannungsfeld von wirtschaftlichen und apothekenrechtlichen Zielsetzungen. In der Steuerung von Geschäftsprozessen spielt sie eine wichtige Rolle. Darüber hinaus führen PKA Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung unterstützend aus und sind im Verkauf von Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren einschließlich der Beratung tätig. Sie besitzen den „Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln“.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen sie Informations- und Kommunikationssysteme und berücksichtigen rechtliche Rahmenbedingungen sowie Umweltgesichtspunkte.

Das erfordert die Fähigkeit, Sozial- und Selbstkompetenz mit Fach- und Methodenkompetenz zu verbinden. Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs.

(Quelle: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/_lehrplaene/a/pharmazeutisch-kfm-ang.pdf)

Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule erwerben Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Ausbildung den Berufsschulabschluss und werden auf die Apothekerkammer-Prüfung für den Berufsabschluss vorbereitet.

Folgende allgemeinbildende Schulabschlüsse können mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule erlangt werden:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife/Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
  • Fachhochschulreife (Voraussetzungen: mittlerer Schulabschluss, dreijähriger Ausbildungsvertrag, Einverständnis des Ausbildungsbetriebes)

Weiterführende Links zum Bildungsgang und zum Berufsbild:

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/berufe-a-bis-z/pka/ein-pharmazeutisch-kfm.-angestellte.html

https://www.aknr.de/fueralle/inhalt.php?id=54

http://www.beroobi.de/berufe/pka/

http://planet-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufe-von-a-z/ausbildungsberufe-p/pharmazeutisch-kaufmaennischer-angestellter/

  • Für die Aufnahme in eine PKA-Fachklasse ist ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag erforderlich.
  • Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht verbindlich vorgeschrieben.
  • Die Berufsschule wird während der gesamten Ausbildungszeit besucht.
  • Die Regeldauer beträgt drei Jahre.
  • Die Ausbildungszeit kann verkürzt werden; sie ist abhängig vom erlangten Schulabschluss und der Gestaltung des Ausbildungsvertrages.
  • Auszubildende, die während der Ausbildung gute Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb erbringen und das Einverständnis von Betrieb und Schule einholen, können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen und auf diese Weise die Ausbildungszeit verkürzen.
  • Der Berufsschulunterricht findet i. d. R. an zwei Tagen statt.

Die Übersicht über die Unterrichtsfächer und Lernfelder können Sie hier herunterladen.

  • Die Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) werden bei der zuständigen Apothekerkammer abgelegt.
  • Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schülerinnen und Schüler ermittelt.
  • Vor der Apothekerkammer muss am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden.
  • Bei verkürzten Ausbildungsverträgen weichen die Prüfungszeitpunkte ab.

Weitere Informationen zu den Prüfungsfächern und der Bestehensregelung sind unter dem folgenden Link zu finden:

https://www.aknr.de/fueralle/inhalt.php?id=54

  • Zertifikat „Betrieblicher Ersthelfer“
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in an der Fachschule für Handelsmanagement (FAHM)
  • Bachelor of Arts (B. A.) an der Fachhochschule des Mittelstandes in Kooperation mit der Fachschule für Handelsmanagement (FAHM)
  • Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife (FOS 12 – Fachabitur in einem Jahr) oder der Allgemeinen Hochschulreife (FOS 13 – Abitur in einem Jahr) am Max-Weber-Berufskolleg Düsseldorf
  • Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-technischen Assistentin/Pharmazeutisch-technischen Assistenten (Voraussetzung: entsprechender Bildungsabschluss)
  • Studium zur Diplom-Ingenieurin (FH)/zum Diplom-Ingenieur (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie (Voraussetzung: Fachhochschulreife)
  • Pharmaziestudium an einer Universität (Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung)

Sie können Ihre Auszubildenden hier zum Berufsschulunterricht anmelden: Online-Anmeldung

Einschulung der Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres: s. Online-Terminkalender 

Unterrichtsbeginn für das 2. und 3. Ausbildungsjahr: lt. Plan

Hier finden Sie einige Informationen zum Thema 

-Doppelqualifikation (Fachhochschulreife)

und 

Auslandspraktikum mit Erasmus+

 

Ansprechpartnerinnen

Astrid Rotthoff

Astrid Rotthoff

Bereichsleiterin
0211 8922-441
astrid.rotthoff@schule.duesseldorf.de
Steffi Budzisch

Steffi Budzisch

Bildungsgangleiterin
steffi.budzisch@schule.duesseldorf.de