Ab Montag, 25.05.2020, besteht während des Aufenthalts auf dem Schulhof und auf den Fluren die Pflicht, eine Mund- und Nasenschutzmaske zu tragen. Die Maske darf erst abgelegt werden, wenn der Arbeitsplatz/Schultisch erreicht wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor erhöhter Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus bei Zusammenkünften von größeren Gruppen von Menschen.
Hier finden Sie den neuen Hygieneplan des BKB. (Link)