Prüfungen
Prüfungstermine
| Zwischenprüfung Oktober 2011 | 19. Oktober 2011 |
| Anmeldung bis spätestens | bis 23. September 2011 |
| bei der Apothekerkammer Nordrhein | |
| Abschlussprüfung Dezember 2011 | 7. Dezember 2011 |
| (Ende der Prüfung/Datum der PKA-Briefe: Januar 2012) | |
| Anträge auf vorzeitiger Abschlussprüfung | bis 31. August 2011 |
| Berichtshefte bis spätestens | bis 7. Oktober 2011 |
| an den Vorsitzenden der Prüfungskommission | |
| Anmeldung bis spätestens | bis 21. Oktober 2011 |
| bei der Apothekerkammer Nordrhein | |
| Abschlussprüfung Mai 2012 | 30. Mai 2012 |
| (Ende der Prüfung/Datum der PKA-Briefe: Juni 2012) | |
| Anträge auf vorzeitiger Abschlussprüfung | bis 31. Januar 2012 |
| Berichtshefte bis spätestens | bis 21. März 2012 |
| an den Vorsitzenden der Prüfungskommission | |
| Anmeldung bis spätestens | bis 18. April 2012 |
| bei der Apothekerkammer Nordrhein | |
| Zwischenprüfung Oktober 2012 | 26. September 2012 |
| Anmeldung bis spätestens | bis 24. August 2012 |
| bei der Apothekerkammer Nordrhein | |
| Abschlussprüfung Dezember 2012 | 5. Dezember 2012 |
| (Ende der Prüfung/Datum der PKA-Briefe: Januar 2013) | |
| Anträge auf vorzeitiger Abschlussprüfung | bis 31. August 2012 |
| Berichtshefte bis spätestens | bis 28. September 2012 |
| an den Vorsitzenden der Prüfungskommission | |
| Anmeldung bis spätestens | bis 24. Oktober 2012 |
| bei der Apothekerkammer Nordrhein |
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich in den von der Apothekerkammer Nordrhein bestimmten Anmeldefristen durch die Apotheke mit Zustimmung der oder des Auszubildenden zu erfolgen.
In besonderen Fällen kann die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen der Ausbildungsverkürzung oder vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 9 der Prüfungsordnung für PKA) und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht.
Die Anmeldeformulare können direkt bei der Apothekerkammer Nordrhein, Poststr. 4, 40213 Düsseldorf oder über deren Internetseiten bezogen werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Zeugnis über die vorgeschriebene Zwischenprüfung
- Bescheinigung über die Vorlage des Berichtsheftes (ausgestellt von der oder dem zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden)
- das letzte Zeugnis der letztbesuchten Berufsschule
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
- Lebenslauf (tabellarisch)
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Apothekerkammer Nordrhein. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Möglichkeiten der Verkürzung
Die reguläre Ausbildungsdauer für den Beruf der/des pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen.
Verkürzte Vertragsdauer
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer um sechs Monate bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist bei Vorlage eines Abiturzeugnisses oder des Nachweises über die Fachhochschulreife möglich (§ 8 Abs. 1 BBiG).
Vorgezogene Abschlussprüfung
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (Verkürzung um sechs Monate Ausbildungszeit) ist gerechtfertigt, wenn die Leistungen während der Ausbildungszeit
- in den Fächern des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,5 und
- von der oder dem Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens 2,0 (gut) beurteilt werden (§ 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA).
Maximal kann die Ausbildungszeit um 12 Monate verkürzt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Der Auszubildende kann den Antrag zur vorgezogenen Abschlussprüfung etwa neun Monate vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit formlos schriftlich stellen. Die Apothekerkammer Nordrhein bittet den Ausbilder und den Prüfungsauschussvorsitzenden der betreffenden Berufsschule um eine Beurteilung der Leistungen.
Entsprechen die Leistungen den oben genannten Anforderungen, kann eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung erfolgen.
Möglichkeiten der Verlängerung
Die Ausbildungszeit kann auf Wunsch des Auszubildenden verlängert werden, wenn das Ausbildungsziel in der vorgeschriebenen Ausbildungszeit nicht erreicht wird. Die Verlängerung kann formlos schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden.
Außerdem kann der Auszubildende nach nichtbestandener Abschlussprüfung auf eigenen Wunsch das Ausbildungsverhältnis um sechs Monate verlängern, um sich auf die nächste Wiederholungsprüfung vorzubereiten. Auch darüber ist die Apothekerkammer Nordrhein schriftlich zu informieren. Auf eine weitere Verlängerung bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung hat der Auszubildende keinen Anspruch.




